Ausfallsbonus
Laut Information auf der BMF-Homepage sollen folgende Eckpunkte fu?r den Ausfallsbonus gelten:
Jedes Unternehmen, das mehr als 40% Umsatzausfall im Vergleich zum jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat, kann – auch wenn es im Lockdown nicht geschlossen war – u?ber FinanzOnline eine Liquidita?tshilfe bis zu € 60.000 pro Monat beantragen. Somit erhalten bei einem entsprechenden Umsatzausfall auch jene Betriebe den Ausfallsbonus, die im November und Dezember 2020 den Lockdown-Umsatzersatz mangels direkter oder indirekter erheblicher Betroffenheit (im Sinne der jeweiligen Richtlinien) nicht beantragen konnten.
Der Ausfallbonus betra?gt je nach Ho?he des Umsatzausfalls bis zu 30% des Vergleichsumsatzes und besteht zur Ha?lfte (also 15%) aus dem Ausfallsbonus im engeren Sinne und zur anderen Ha?lfte (15%) aus einem (optionalen) Vorschuss auf den FKZ 800.000. Der Ausfallsbonus ist mit € 60.000 gedeckelt.
Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats, erstmalig ab dem 16. Februar 2021 fu?r den Ja?nner 2021. Der Antrag kann durch den Unternehmer selbst u?ber FinanzOnline monatlich gestellt werden. In bestimmten Fa?llen kann auch ru?ckwirkend fu?r den November und Dezember 2020 ein Ausfallsbonus beantragt werden.