Der Ausfallsbonus[1] wird für die Kalendermonate November 2021 bis März 2022 verlängert (Ausfallsbonus III). Er ist monatlich mit € 80.000 gedeckelt und beträgt bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen mindestens € 100. Der Bezug von Kurzarbeitsbeihilfe kann den Ausfallsbonus aufgrund der Deckelung verringern. Es ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30% (in den Monaten November und Dezember 2021) bzw 40% (ab Jänner 2022) zum Vergleichsmonat notwendig und die Ersatzrate beträgt je nach Kostenstruktur der Branche (Branchenliste, wie beim Ausfallsbonus II folgt noch) zwischen 10% und 40%. Der Ausfallsbonus umfasst nur einen Bonus, keinen Vorschuss auf den FKZ 800. Beantragbar ist der Ausfallsbonus ab dem 10. des Folgemonats bis zum 9. des Viertfolgemonats[2]. Um die Fristen besser im Auge zu behalten, dürfen wir Ihnen eine kurze Übersicht geben:
[1] BGBl. II Nr. 518/2021, vom 2.12.2021.
[2] FAQ des BMF zum Ausfallsbonus III (https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/ausfallsbonus.html#ausfallsbonusIII).