Gute Nachrichten für Unternehmer, Dienstreisende und alle, die beruflich viel unterwegs sind: Mit 1. Jänner 2025 sind spürbare Erhöhungen beim Kilometergeld sowie bei den Tages- und Nächtigungsgeldern in Kraft getreten.
Diese Änderungen bringen finanzielle Entlastung – vorausgesetzt, die Aufzeichnungen dazu passen. Was genau sich ändert und worauf Sie jetzt achten sollten, lesen Sie hier.
Was ändert sich seit 1.1.2025? Wir vergleichen.
Die Kilometergeld-Verordnung wird angepasst – und das gleich deutlich. Folgende neue Pauschalsätze gelten ab 2025 (alle Beträge in Euro):
Bis 31.12.2024 | Ab 1.1.2025 | |
Kilometergeld PKW | 0,42 | 0,50 |
Kilometergeld Mofa und Motorrad | 0,24 | 0,50 |
Kilometergeld Mitfahrer | 0,05 | 0,15 |
Kilometergeld Fahrrad | 0,38 | 0,50 |
Taggeld Inland | 26,40 | 30,00 |
Nächtigungsgeld Inland | 15,00 | 17,00 |
Gerade für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) in Österreich ist das eine relevante Entwicklung. Wer regelmäßig Außendienste verrechnet oder Mitarbeitende auf Dienstreise schickt, kann ab 2025 höhere Pauschalen steuerfrei auszahlen – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Wichtige Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Die erhöhten Sätze sind erfreulich – aber nur dann nutzbar, wenn die Nachweise passen. Das Finanzamt verlangt bei beruflich oder betrieblich veranlassten Fahrten eine nachvollziehbare Dokumentation. Die gängigste Methode ist ein ordentlich geführtes Fahrtenbuch.
Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss enthalten:
- Datum der Fahrt
- Kilometerstand zu Beginn und Ende
- Tageskilometer beruflich/betrieblich
- Ausgangs- und Zieladresse
- Zweck der betrieblichen oder beruflichen Fahrt (z. B. Kundentermin, Materiallieferung)
Alternativ können auch digitale Fahrtenbuch-Apps verwendet werden. Inzwischen gibt es zahlreiche europäische Anbieter, die praxisgerechte Lösungen anbieten. Wichtig ist, dass die Aufzeichnungen eine nachvollziehbare und Finanzamts-konforme Dokumentation ermöglichen.
Achtung – Kilometergelder sind gedeckelt:
- PKW, Motorrad, Mofa: 30.000 km pro Jahr
- Fahrrad: 3.000 km pro Jahr
Unser Praxistipp aus der Steuerberatung
Nutzen Sie die erste Jahreshälfte, um:
- Ihre internen Reisekostenrichtlinien zu überarbeiten
- digitale Fahrtenbuch-Tools zu prüfen (z. B. GPS-basierte Apps)
- Mitarbeitende über die neuen Sätze und Anforderungen zu informieren
So sind Sie für Ihr laufendes Geschäftsjahr nicht nur gut vorbereitet, sondern holen auch das Maximum an steuerlichem Vorteil heraus.
Sie möchten wissen, wie Sie die neuen Kilometergeldsätze optimal für Ihr Unternehmen nutzen können?
Dann sprechen Sie gerne unverbindlich mit uns. Mehrwert Steuerberatung ist Ihr Partner für klare Lösungen im Steuerrecht.
DI Heinrich Richter
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