Eine entscheidende Entlastung für kleine Unternehmen gibt es nun seit Jahresbeginn: die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung wurde deutlich angehoben. Wer unterhalb dieser neuen Grenze bleibt, kann sich die Abfuhr der Umsatzsteuer sparen – und das bringt klare Vorteile mit sich.
Wir klären hier auf!
Was ändert sich konkret ab 2025?
Bisher galt: Wer im Jahr brutto nicht mehr als € 42.000,- umsetzt, gilt als Kleinunternehmer und muss keine Umsatzsteuer verrechnen. Ab 1.1.2025 wird diese Grenze auf brutto € 55.000,- angehoben.
Das bedeutet: Deutlich mehr Unternehmer:innen können von der Befreiung profitieren, insbesondere Ein-Personen-Unternehmen (EPU), Dienstleister oder Betriebe mit vorwiegend privaten Kunden.
Was bringt die Umsatzsteuerbefreiung?
Wenn Sie unter der Grenze bleiben:
- müssen Sie keine Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen ausweisen
- müssen Sie keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben
- führen Sie keine USt. ans Finanzamt ab
- haben Sie einen Preisvorteil gegenüber Marktbegleitern, die USt. verrechnen müssen
Das ist besonders vorteilhaft, wenn Sie überwiegend an Privatpersonen oder andere Kleinunternehmer fakturieren, die auch keine Vorsteuer geltend machen können. Die Ersparnis wird zum Wettbewerbsvorteil!
Wann gilt die Befreiung – und wann nicht?
Damit Sie als Kleinunternehmer:in gelten, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Ihr Umsatz im Vorjahr (2024) lag unter € 55.000,- brutto,
und - Ihr Umsatz im laufenden Jahr (2025) überschreitet die € 55.000,- noch nicht.
Zusätzlich gibt es eine Toleranzregelung von 10 %
Wird die Umsatzgrenze im Laufe des Jahres 2025 doch überschritten, bleibt die Befreiung so lange aufrecht, bis Sie 10 % darüberliegen – also bis € 60.500,- brutto. Erst ab diesem Zeitpunkt sind Ihre Umsätze umsatzsteuerpflichtig – und ab da dürfen Sie auch Vorsteuer geltend machen.
Der große Vorteil zur alten Regelung: Es ist keine rückwirkende Korrektur notwendig! Erst ab Überschreiten der Grenze stellen Sie Rechnungen mit Umsatzsteuer aus.
Ein Beispiel aus der Praxis. Wir rechnen es Ihnen vor.
Sie haben 2024 einen Jahresumsatz von € 53.000,-.
Für 2025 erwarten Sie ähnliche Zahlen, deshalb fakturieren Sie ohne USt.
Im Oktober 2025 stellt sich heraus: Ihr Umsatz liegt bei € 58.000,-.
Gut so! – Sie dürfen weiterhin ohne USt. verrechnen, da Sie unter € 60.500,- geblieben sind.
Erst wenn Sie z. B. im Dezember € 62.000,- erreichen, müssen Sie ab diesem Zeitpunkt Ihre Rechnungen mit USt. ausstellen – und sind ab dann auch vorsteuerabzugsberechtigt.
Achtung bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung
Wenn Sie in den letzten Jahren aktiv auf die Kleinunternehmerbefreiung verzichtet haben (z. B. um Vorsteuer aus Investitionen geltend zu machen), gilt:
- Der Verzicht ist für fünf Jahre bindend
- In dieser Zeit können Sie die Befreiung nicht anwenden, auch wenn Sie unter der Umsatzgrenze bleiben
- Das kann z. B. bei Immobilienkauf oder Fuhrpark-Investitionen sinnvoll gewesen sein – sollte aber neu bewertet werden
Unser Tipp dazu: Jetzt prüfen, ob und wann eine Rückkehr zur Befreiung möglich ist! Fragen Sie uns gerne direkt.
Auch neu: eine erleichterte Einkommensteuer-Pauschalierung
Die neue USt.-Grenze wurde auch in der Einkommensteuer-Pauschalierung übernommen. Das heißt konkret:
- Kleinunternehmer können ab 2025 auch pauschal Betriebsausgaben ansetzen:
- 45 % bei Handel/Produktion
- 20 % bei Dienstleistungen
- Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitsplatzpauschale und Grundfreibetrag bleiben dabei weiterhin absetzbar
Weniger Papierkram, eine einfache Steuererklärung und bessere Planbarkeit – das entlastet Ihren Alltag als Unternehmer:in.
Erleichterung bei der Rechnungsausstellung
Auch dürfen ab 2025 umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer jede Rechnung als Kleinbetragsrechnung ausstellen, ganz unabhängig vom Betrag. Das bedeutet:
- Keine Angabe von Name/Adresse des Kunden
- Keine fortlaufende Rechnungsnummer notwendig
- Kein Ausweis der Umsatzsteuer
- Keine Trennung nach Steuersätzen
Das spart Zeit, reduziert den Verwaltungsaufwand und ist gerade für kleine Dienstleister ein echter Gewinn.
Mehr Freiheit, weniger Bürokratie.
Diese neue Kleinunternehmerregelung ist ein Meilenstein zur Entlastung und Deregulierung kleiner Betriebe in Österreich. Sie bringt echte Vorteile – und auch Gestaltungsspielraum, der gut geplant sein will.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie von der neuen Regelung profitieren können?
Dann lassen Sie uns gemeinsam Ihre Situation analysieren.
Wir von Mehrwert Steuerberatung sind zuverlässige Partner für klare Entscheidungen, steuerliche Vorteile und eine unkomplizierte Umsetzung.
Mag. iur. Dietmar Wurzer
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