Die neuen Regelungen für steuerfreie Mahlzeiten

02. Februar 2021

Der Arbeitgeber hat drei Mo?glichkeiten, freiwillig das leibliche Wohl seiner nicht in seinem Haushalt aufgenommenen Arbeitnehmer zu unterstu?tzen. Folgende Leistungen sind steuer- und sozialversicherungs- frei:
Die freie oder verbilligte Mahlzeit am Arbeitsplatz kann ohne betrag licher Beschra?nkung in der eigenen Werksku?che oder von einem externen Betrieb (Gastwirt) in den Betrieb geliefert zur Verfu?gung gestellt werden. Dies gilt auch fu?r Teilzeitkra?fte, solange die Mahlzeit im Betrieb eingenommen wird. Eine Mitnahme des Essens nach Hause ist abgabenpflichtig bzw begrenzt mit den € 2-Essen-/Lebensmittelgutscheinen. Fu?r im Home-Office arbeitende Dienstnehmer gilt fu?r 2020 und 2021 eine A?nderung wonach keine Bedenken bestehen, wenn Arbeitnehmer die Gutscheine fu?r Mahlzeiten im Wert von bis € 8 pro Arbeitstag einlo?sen, indem die Speisen in der Gaststa?tte abgeholt bzw geliefert und zu Hause konsumiert werden. Fu?r die Abgabenfreiheit ist Voraussetzung, dass die Bezahlung mittels der € 8- Essensgutscheine erfolgt. Ein Kostenersatz durch den Dienstgeber ist scha?dlich.
Eine weitere Mo?glichkeit der abgabenfreien Zuwendung von Mahlzeiten besteht u?ber sogenannte „Restaurantgutscheine/ Essensbons“ im Wert bis € 8 pro Arbeitstag (bis 30.6.2020: € 4,40). Diese sind in Gaststa?tten, in denen vor Ort gegessen werden kann (COVID-19 Ausnahme Home-Office 2020 und 2021), einzulo?sen. Neu ist, dass die Gutscheineinlo?sung kumuliert ohne wertma?ßiges Tageslimit an je- dem Wochentag (also auch am Wochenende) erfolgen kann.
Fu?r den raschen Hunger zwischendurch gibt es die Mo?glichkeit der Lebensmittelgutscheine im Wert von € 2 pro Arbeitstag (bis 30.6.2020: € 1,10), die ua in Lebensmittelgescha?ften, Ba?cker- und Fleischhauereien oder beim Wu?rstelstand eingelo?st werden ko?nnen. Eine sofortige Konsumation ist nicht erforderlich. Die Verwendung der akkumulierten Betra?ge an jedem Wochentag ist erlaubt.
Zur leichteren Verwaltung und Abrechnung ko?nnen alternativ zum Papiergutschein Chipkarte, digitaler Essensbon oder Prepaid-Karte verwendet werden.

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