Werden Unterhaltszahlungen an nicht haushaltszugeho?rige Kinder geleistet, steht ein Unterhaltsabsetzbetrag von monatlich € 29,20 (fu?r das 2. Kind € 43,80 und fu?r jedes weitere Kind € 58,40) zu. In Fa?llen, in denen keine beho?rdliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen vorliegt, mu?ssen zumindest die Regelbedarfsa?tze bezahlt werden, um den vollen Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen zu ko?nnen. Bei nur teilweiser Bezahlung des Unterhalts wird der Unterhaltsabsetzbetrag aliquot geku?rzt. Die monatlichen Regelbedarfsa?tze wurden im Juli 2020 angepasst und sind fu?r steuerliche Belangen fu?r das gesamte Kalenderjahr 2021 heranzuziehen.
Unterhaltsleistungen – Regelbedarfsätze für 2021
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