Kurzarbeit Phase 4
Sozialpartner und Bundesregierung haben sich auf die Fortführung der Corona-Kurzarbeit bis 30.6.2021 (Phase 4) geeinigt. Für alle Kurzarbeitsanträge ab 1.4.2021 sind neue Sozialpartnervereinbarungen (Version 9.0) abzuschließen.
Kurzarbeit Phase 4
Sozialpartner und Bundesregierung haben sich auf die Fortführung der Corona-Kurzarbeit bis 30.6.2021 (Phase 4) geeinigt. Für alle Kurzarbeitsanträge ab 1.4.2021 sind neue Sozialpartnervereinbarungen (Version 9.0) abzuschließen.
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